Förderungen für Azubis
Während einer staatlich
anerkannten dualen Ausbildung hat ein Auszubildender Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Voraussetzung ist, dass der Azubi nicht bei den Eltern
wohnt und der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus nicht in angemessener Zeit
erreicht werden kann.BAB wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt
und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie hoch die monatliche Förderung ausfällt, hängt von der Art der
Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung, dem Jahreseinkommen der
Eltern und des Ehe- beziehungsweise Lebenspartners ab.
Info
der IHK
BAföG
Wer eine schulische Ausbildung an einer förderungsfähigen Berufsfachschule macht,
kann Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) beantragen.
BAföG wird individuell berechnet, dabei wird geklärt, ob der Ausbildungsbedarf
nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen oder durch das der Eltern/des
Partners gedeckt werden kann. Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung das
30. Lebensjahr vollendet haben, können nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Der
Höchstsatz wurde im August auf 825 EUR angehoben. Der BAföG-Antrag ist beim
zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen. Anders als bei
Studierenden muss das so genannte Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden.
Bildungskredit
Gibt es
keine Förderung oder das Geld reicht trotz Förderung nicht, dann kann ein Bildungskredit
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) helfen. Der Kredit wird Azubis
gewährt, die in den letzten 24 Monaten ihrer Ausbildung und zwischen 18 und 35
Jahre alt sind. Er ist unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern.
Nach einer Frist von 4 Jahren beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten von
120 Euro an die KfW.
Und hier Infos derArbeitsagentur zum Thema
hier das Merkblatt :Dienste und Leistungen der Berufsberatung für Jugendliche und junge Erwachsene zum download
und hier das Portal der Arbeitsagentur Schule-Ausbildung-Studium