Infos zum Thema „Ferienjob“ und Finanzierung

entdeckt von unsrem Redaktionsmitglied Ina Paule Springer

wer etwas verdient sollte auch Steuern zahlen, oder?

Dies gilt nicht immer für Schüler und Studierende bei Ferienjobs  sagt der Verband der Lohnsteuerhilfevereine.

Wer die folgenden Infos beachtet ist auf der sicheren Seite, bei Unklarheiten auf jeden Fall einen Profi fragen!!

  1. wer einen Minijob hat, zählt unter normalen Umständen weder Lohnsteuer noch Sozialbersicherungsbeiträge. Es darf dann aber nicht mehr als 450€ im Monat verdient werden und man muss sich ausdrücklich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
  2. Liegt der Verdienst während der Ferien über der Minijob Grenze, kann die Arbeit trotzdem sozialversicherungsfrei bleiben, wenn diese von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Sonst müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden!!! Das sind bei einem Lohn von 985€ im Monat dann Ca. 200€
  3. Ist der Ferienjob als Angestellter Arbeitnehmer ausgestaltet und ist der Job das einzige Beschäftigungsverhältnis, fällt er in die Steuerklasse I. Dann wird erst Lohnsteuer fällig, wenn mehr als 985 € im Monat verdient wird
  4. Wird der Ferienjob als Angestellter Arbeitnehmer ausgeübt, es wird jedoch noch ein zweiter Job ausgeübt, dann werden Sie in die Steuerklasse VI eingestuft. Die wird am höchsten besteuert.
  5. Aber:………. Wer am Ende Zuviel Lohnsteur gezahlt hat, kann sich diese mit einer Steuerklärung zurückholen. Bleibt man nach Abzug der steuermindernden Beiträge für das Jahr 2016 unter 8.652€, bekommt man sogar alle einbehaltenen Steuern wieder erstattet.  

Weitere Hilfe bekommt Ihr hier

Info Arbeitsagentur hier

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